Parkverbot

So bekommen Sie ein amtliches Parkverbot

Die Kartons sind gepackt, alle Helfer sind da, der Umzugswagen…findet keinen Parkplatz. Wenn Sie in einer Großstadt umziehen, kann die Parkplatzsuche zu einem Problem werden. Ärgerlich, wenn man dann bei der Umzugsplanung vergessen hat, sich ausreichend Parkraum für den Umzugswagen zu sichern!

Selber machen gilt nicht!

Was viele nicht wissen: Das eigenmächtige Absperren von Parkplätzen mit Schildern, Möbelstücken oder Ähnlichem ist gesetzlich verboten! Handeln sie sich also besser keinen Ärger mit dem Gesetz ein, sondern kümmern Sie sich rechtzeitig um die Einrichtung eines offiziellen Parkverbote.

Den Antrag stellen

Und das geht so: Sie stellen einen Antrag bei Ihrer örtlichen Straßenverkehrsbehörde. Dazu müssen Sie dort Ihren Namen, die vollständige Adresse, Ihre Telefonnummer für Rückfragen, das Umzugsdatum und die voraussichtliche Dauer des Umzugs angeben. Der Antrag muss sowohl für den Auszugs- als auch für den Einzugsort gesondert gestellt werden. Mindestens eine Woche vor dem Umzug müssen die beiden Anträge dann an das jeweils zuständige Polizeikommissariat übermittelt werden. Sind sie genehmigt, können Sie die Schilder aufstellen. Dabei ist zu beachten, dass dies spätestens vier Tage vor dem Umzug geschehen muss. Nachteil: Sie müssen die Schilder selbst abholen und zurückbringen und sind auch für deren Verbleib verantwortlich.

Parkverbots-Services

Alternativ können Sie natürlich auch eine Firma mit der Organisation des Parkverbots beauftragen. Wenn Sie ohnehin mit einem Umzugsunternehmen umziehen, fragen Sie doch am besten dort einmal an, ob dieses auch einen solchen Service anbietet. Ziehen Sie in Eigenregie um, gibt es – auch online – diverse Dienstleister, die Ihnen schnell und kostengünstig ein amtliches Parkverbot für Ihren Umzug besorgen können, und gegebenenfalls auch die Aufstellung der Schilder übernehmen.

 



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