Kisten packen und Möbel transportieren – einen Umzug schafft man nicht allein. Oft helfen Freunde und Familie dabei, man kann aber auch eine Spedition beauftragen. Doch was passiert, wenn dabei etwas kaputt geht oder Schäden in der Wohnung entstehen? Grundlegend kann man sagen: bei einem privat organisierten Umzug sind Schäden, die von anderen verursacht werden, nicht versichert – bei einem Umzug mit den Profis schon.
Helfen Freunde beim Umzug, geschieht dieses meist unbezahlt – man spricht dann von einem „Freundschafts- oder Kulanzdienst“. Zerbricht ein unentgeltlicher Helfer zum Beispiel eine Lampe, kann er dafür nicht belangt werden: es wird von einer stillschweigenden Haftungsbeschränkung ausgegangen. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann diese Beschränkung ausgesetzt werden. Der Auftraggeber (also der, der umzieht) kann außerdem einen Vertrag aufsetzen lassen, der den Helfer bei Schäden in die Pflicht nimmt. Der Helfer kann für diesen Fall einen Zusatz in seine Haftpflichtversicherung eintragen lassen.
Die Hausratsversicherung greift bei Umzugsschäden durch Dritte ebenfalls nicht. Eine Ausnahme sind allerdings Glasschäden, sofern man vorher eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Außerdem gilt die Hausratsversicherung zwei Monate parallel für die alte und die neue Wohnung, wenn Sie Ihrer Versicherung rechtzeitig über den Umzug informieren. Ihr private Haftpflichtversicherung kommt zum Einsatz, wenn Schäden an Dritten entstehen – egal ob Personen- oder Sachschäden. Bei allen versicherten Schadensfällen wird natürlich davon ausgegangen, dass nicht vorsätzlich gehandelt wurde.
Generell sind alle Schäden, die von einer Spedition verursacht werden, versichert – allerdings nur bis zu 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut. Aber Vorsicht: die Kisten, die Sie selbst packen oder Möbel, bei dessen Ab- und Aufbau sie mithelfen, sind nicht abgesichert. Auch wenn die Spediteure deutlich vor Schäden warnen – etwa bei einem Schrank, der kaum durch den Türrahmen passt – und Sie diese Warnung ignorieren, haften die Profis im Schadensfall nicht.
In den AGB’s der Spedition sichert sich die Firma zusätzlich ab: Achten Sie besonders auf Zusätze bei Schäden an Tieren, Pflanzen oder besonderen Wertsachen. Oft gibt es auch einen Hinweis auf Haftungsausschluss bei unabwendbaren Ereignissen, wie etwa einem Sturm oder sehr starken Regenfällen. Zu diesen Ereignissen gehört auch der Transport von sehr empfindlichen Gegenständen: Wenn etwas zu Bruch geht, obwohl der Umzugshelfer größte Sorgfalt hat walten lassen, kann man ihn dafür dann nicht mehr belangen.
Im Schadensfall ist man mit einer Spedition immer besser dran als mit privaten Helfern.
Um sich ganz abzusichern, sollten Sie besonders wertvolle Sachen also gleich selbst transportieren oder sich komplett aus dem Umzug raushalten. Sollte die gesetzliche Höchstgrenze von 620 Euro nicht ausreichen, können Sie eine zusätzliche Transportversicherung abschließen.
Ganz wichtig: Nach dem Transport alle Güter auf eventuelle Schäden überprüfen und der Spedition sofort melden – für versteckte Schäden haben Sie zehn Tage Meldezeit.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
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