Die reibungslose Wohnungsübergabe

Bei der Wohnungsübergabe wird vom Vermieter kontrolliert, ob sich die Wohnung im übergabefähigen Zustand befindet, ordnungsgemäß instand gehalten und renoviert wurde und ob alles vollständig ist, inklusive der Schlüssel. Hierbei kommt es nicht selten zu Streitigkeiten und die termingerechte und vollständige Auszahlung der hinterlegten Mietkaution ist gefährdet. Tipps, wie die Wohnungsübergabe reibungslos verläuft, zusammengefasst im Ratgeber.

Das Übergabeprotokoll

Oft will man die Wohnungsübergabe schnell hinter sich bringen und vernachlässigt dabei das Übergabeprotokoll. Dabei ist dieses unscheinbare Dokument viel Geld wert, denn von ihm hängt es beim Auszug ab, ob und wieviel Ihrer Kaution Ihnen ausgezahlt wird.
Beim Einzug wir im Übergabeprotokoll festgelegt, in welchem Zustand die Wohnung wieder abgegeben werden muss. Bestehende Schäden und Mängel sind besonders wichtig, denn im Protokoll festgehaltene Mängel müssen Sie beim Auszug nicht auf eigene Kosten beheben, können daraus aber auch keine Mietminderung ableiten. Also Augen auf und am besten noch einen Zeugen mitnehmen, der die Angaben im Protokoll der Wohnungsübergabe bestätigt. Ganz wichtig: Unterschreiben Sie das Protokoll nur, wenn Sie sich von allen Angaben mit eigenen Augen überzeugt haben.

Gut vorbereitet: Laden Sie sich ein Protokoll zur Wohnungsübergabe kostenlos im Internet herunter.

Das Protokoll kann auch handgeschrieben oder selbst verfasst sein, sollte aber in jedem Falle neben der Unterschrift des Mieters, Vermieters bzw dessen Vertretern und aller anwesender Zeugen folgende Angaben enthalten:

Weitere Tipps für die Wohnungsübergabe

Achten Sie darauf, was in Ihrem Mietvertrag steht, zu welchen Schönheitsreparaturen Sie wirklich verpflichtet sind und zu welchen nicht. Oftmals versuchen Vermieter beim Auszug dem Mieter Arbeiten aufzudrücken, für die eigentlich er selbst verantwortlich wäre. Ihre eigenen Pflichten sollten Sie natürlich ebenfalls kennen und dem Vermieter keinen Anlass geben die Mietkaution einzubehalten.
Dies gilt besonders dann, wenn Sie – mit oder ohne Einverständnis des Vermieters – Veränderungen an der Wohnung vorgenommen haben. Grundlegend sind Sie dazu verpflichtet den Urzustand wieder herzustellen, auch wenn der Vermieter einst den Umbaumaßnahmen zugestimmt hat.
Einzige Möglichkeit, diese Renovierungsarbeiten zu umgehen, ist eine Einigung mit dem Vermieter oder dem Nachmieter über eine Abstandszahlung, zum Beispiel wenn die Einbauten sehr hochwertig sind, wie im Falle einer Einbauküche, Satellitenschüssel, Markise, usw.

Sollte Ihnen die Zeit (oder die Geduld und das Können) für die Renovierung fehlen, können Sie auch Handwerker damit beauftragen. Unverbindliche Angebote von Handwerkern erhalten Sie online.