Ein Umzug mit Hartz-IV: Kostenübernahme

Hartz-4-Empfänger dürfen jeder Zeit umziehen, können es aber nicht immer, weil das Geld fehlt. Empfänger von Sozialleistungen haben kein Rechtsanspruch auf Erstattung von Umzugskosten, doch die ARGE übernimmt unter bestimmten Bedingungen dennoch Teile der Umzugskosten.

Erstattung der Umzugskosten - wann hilft die Arge (nicht)?

Eine Kostenübernahme findet in jedem Fall dann statt, wenn ein Hartz-4-Empfänger eine neue Arbeitsstelle antritt und diese so weit vom bisherigen Wohnort entfernt ist, dass eine tägliche Hin- und Rückfahrt unzumutbar wäre und ein Umzug somit notwendig wird. Unzumutbar heißt in diesen Fall: mehr als 2,5 Stunden Fahrt. Auch eine Eingliederung ins Berufsleben wird als triftiger Grund für einen Umzug angesehen. Ein Auslandsumzug auf Grund des Berufs wird von der ARGE sogar mit bis zu 4500 Euro gefördert.

In allen Fällen werden die Kosten vom Staat nur dann übernommen, wenn der Arbeitgeber nicht bereits dafür aufkommt.

Weitere triftige Gründe für eine Umzugskostenerstattung sind beispielsweise schwerwiegende Mängel an der bisherigen Wohnung, die zur Unbewohnbarkeit führen oder die Trennung vom Partner.

Die Übernahme der Umzugskosten können Hartz-4-Empfänger allerdings nicht erwarten, wenn dem Wohnungswechsel triviale private Motive zugrunde liegen. Wem die Nachbarn nicht mehr zusagen oder der Stadtteil nicht mehr gefällt, muss den Umzug komplett aus eigener Tasche zahlen.
Des Weiteren werden Personen bis zum 25. Lebensjahr finanziell nicht unterstützt, wenn ein Auszug bei den Eltern ansteht. Ausnahme: schwerwiegende Gründe, wie z.B. Schwangerschaft oder der Beginn einer Ausbildung in einer anderen Stadt.

Welche Umzugskosten werden Hartz-4-Empfängern erstattet?

Die ARGE übernimmt nicht die kompletten Umzugskosten, aber mit folgenden Posten können Hartz-4-Empfänger  rechnen:

Wichtig: Bewahren Sie generell alle Quittungen auf, um die Kosten lückenlos nachweisen zu können.

Wenn Sie als Hartz-4-Empfänger den Umzugs nachweislich nicht selbst bewerkstelligen können, können Sie einen Umzug mit einem Umzugsunternehmen beantragen - die Kosten übernimmt die Arbeitsagentur, wenn Sie im Vorwege drei Kostenvoranschläge von verschiedenen Umzugsunternehmen vorlegen und einen davon genehmigen lassen. Online erhalten Sie kostenlos und mit nur einer Anfrage mehrere Angebote von Umzugsunternehmen.

Wichtiges für die Kostenübernahme bei Hartz 4

Beantragen Sie die Erstattung der Umzugskosten mindestens eine Woche vor dem Umzug. Ein Antrag auf Übernahme der Kosten im Nachhinein ist meist nicht erfolgreich. Hinzu kommt, dass nur bei einer rechtzeitigen Einreichung des Antrages der Anspruch auf  ALG II, Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung auch während des Umzugs erhalten bleibt.

Lassen Sie sich grundsätzlich alle Genehmigungen von der ARGE schriftlich geben. Das ist zum Beispiel dann relevant, wenn Sie eine Umzugsspedition beauftragen: Legen Sie der Umzugsfirma die Übernahmebestätigung von der Arbeitsagentur vor - diese wird von der Spedition wie eine Barzahlung anerkannt.

Spartipp: Entrümpeln Sie vor dem Umzug sorgfältig und mit etwas Geschick können Sie gut erhaltene Möbel weiterverkaufen und Umzugskosten ausgleichen.