Haftung der Umzugshelfer
Haftung private Umzugshelfer
Falls ein privat engagierter Umzugshelfer, also ein Freund oder Bekannter, der Ihnen unentgeltlich beim Umzug hilft, einen Umzugskarton mit Geschirr fallen lässt geht oder einen Kratzer ins Treppenhausgeländer macht, haftet nicht die Versicherung des Umzugshelfers. Dieser Freundschaftsdienst gilt als Gefälligkeitsverhältnis. Ausnahme: im Falle einer groben Fahrlässigkeit eines Umzugshelfers ist die Versicherung zur Haftung verpflichtet.
Sollten Sie einen oder mehrere gewerbliche Umzugshelfer engagieren, sind diese normalerweise für Schäden haftbar zu machen. Sie sollten allerdings, bevor ein Vertrag unterschrieben wird, den Umzugshelfer auf seine Versicherungen ansprechen, damit es später kein böses Erwachen gibt.
Falls alle Bekannten und Verwandten zu alt oder am Tag Ihres Umzuges im Urlaub sind finden Sie online Ihre Umzugshelfer! Sie können Ihren Umzug auch komplett von einem Umzugsunternehmen durchführen lassen, holen Sie jetzt kostenlose und unverbindliche Angebote von Umzugsfirmen ein.
Haftung der Umzugshelfer über Umzugsunternehmen
Umzugsunternehmen und ihre Umzugshelfer haften bei Verlust und Beschädigung von Umzugsgut bis zu 620 Euro pro Kubikmeter, allerdings gilt dies nicht unter folgenden Umständen:
- Transportieren von lebendigen Tieren oder Pflanzen
- Klaviertransporte, wenn das Umzugsunternehmen vorher schon darauf hinweist, dass es dafür nicht ausgerüstet ist
- Von Ihnen schlecht verpacktes Umzugsgut
- Der Transport wertvoller Dinge, wie Schmuck, Geld, Wertpapiere, aufgrund der erhöhten Gefahr von Diebstahl
- Transportieren von beschädigtem oder besonders zerbrechlichem Umzugsgut
Dies sind Gefahren, bei denen der Haftungsauschluss zum Tragen kommt, also hier haften Umzugshelfer nur, wenn vorher eine bestimmte Klausel in den Vertrag mit aufgenommen wird.
Die Umzugshelfer sind ebenfalls von der Haftung ausgeschlossen, wenn es um höhere Gewalt geht, wie zum Beispiel unvorhersehbare Wetterverhältnisse, wie ein Schneesturm. Falls Ihr Umzugsgut dadurch beschädigt wird, haftet das Umzugsunternehmen nicht für entstandene Schäden.
Wichtig ist, dass Sie vorher mit dem verantwortlichen Umzugshelfer vom Umzugsunternehmen über die Haftung sprechen, damit Sie genau wissen, was versichert ist und was nicht. Sie können dann zum Beispiel Zusatzversicherungen abschließen. Allerdings ist es wohl am Besten, falls Zweifel aufkommen, dass Sie wertvolles oder zerbrechliches Umzugsgut selbst transportieren. So ersparen SIe sich Ärger mit den Umzugshelfer!
