Halteverbot für das Umzugsauto
Für Ihren Umzug ist alles bestens organisiert! Wirklich alles? Wie steht es z. B. mit einem amtlichen Halteverbot für das Umzugsauto? Stellen Sie sicher, dass am Umzugstag sowohl vor der alten als auch vor der neuen Wohnung ein Parkplatz für den Umzugswagen zur Verfügung steht. Auf diese Weise ersparen Sie sich selbst und auch den Umzugshelfern viel Ärger und zeitaufwändige Sucherei.
Falls Sie Ihren gesamten Umzug lieber in die Handy von Profis legen möchten, vergleichen Sie zuerst Preise von Umzugsunternehmen. Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich Angebote von Umzugsfirmen aus Ihrer Region zukommen.
Es gibt zwei Möglichkeiten an ein Halteverbot für das Umzugsauto zu kommen. Entweder lassen Sie Ihr Halteverbot einfach und komfortabel per Umzugsservice von einer Firma einrichten, oder Sie erledigen das Beantragen und Aufstellen der Halteverbotsschilder selbst.
Das Halteverbot für das Umzugsauto einrichten lassen
Haben Sie schon genug um die Ohren und nicht auch noch Zeit und Lust sich um ein Halteverbot für das Umzugsauto zu kümmern, gibt es professionelle Anbieter, die Ihnen alle Formalitäten, den Transport und den Auf- und Abbau der Halteverbotsschilder abnehmen. Unkompliziert und bequem können Sie Ihr Halteverbot online bei platzda.de bestellen. Sie füllen innerhalb einer Minute das Bestellformular aus und müssen sich dann um das Halteverbot nicht mehr kümmern.
Ein Halteverbot für das Umzugsauto selbst organisieren
Wenn Sie sich Ihr Halteverbot für das Umzugsauto selbst einrichten möchten, müssen Sie dieses bei dem für Sie zuständigen Verkehrsamt beantragen.
Die folgenden Angaben werden dazu von Ihnen benötigt:
- Name, Adresse und Telefonnummer
- Umzugstermin
- voraussichtliche Dauer des Umzugs
Ziehen Sie an einen anderen Ort, muss auch dort ein entsprechender Antrag für ein Halteverbot für das Umzugsauto eingereicht werden.
Nach Antragstellung erhalten Sie die Genehmigung, ein Halteverbot einzurichten. Diese Erlaubnis legen Sie ca. eine Woche vor dem Umzugstag der Polizeidienststelle in Ihrem Bezirk vor. Anschließend dürfen Sie ca. vier bis fünf Tage vor dem Umzugstermin die Halteverbotsschilder aufstellen.
Wichtig: Denken Sie daran, dass Sie nach dem Umzug die Halteverbotsschilder auch wieder zurückbringen müssen!
