Mietvertrag - was müssen Sie wissen
Im Mietvertrag wird das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter geregelt. Dem zugrunde liegen die allgemeinen Vorschriften des BGB, §§ 535-548.
Was beinhaltet der Mietvertrag?
Schnell gesagt, werden im Mietvertrag die Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter schriftlich vermerkt.
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Die folgenden Angaben sind im Mietvertrag festgehalten:
- Namen von Mieter und Vermieter: Alle Beteiligten müssen namentlich genannt sein, denn ein Mietvertrag ist immer personengebunden und deshalb nicht übertragbar.
- Benennung der Mietsache: Hier werden die gemieteten Räume genau aufgeführt. Dazu zählen auch Räumlichkeiten wie Keller, Garage, Garten und Dachboden).
- Höhe der Miete: Der monatliche Betrag der Nettokaltmiete plus Nebenkosten.
- Mieterhöhungen: Eventuelle Mieterhöhungen innerhalb eines Zeitraumes (Staffelmiete)
- Kündigungsfristen/Befristung des Mietvertrages: Der Beginn des Mietverhältnisses die Kündigungsfristen und bei Befristung des Mietvertrages sowie die Gründe dafür.
- Kaution: Form und Höhe der Mietsicherheit (Kaution). Der Vermieter hat das Recht, im Mietvertrag maximal drei Nettokaltmieten vom Mieter als Zahlung auf ein gesondertes Konto oder als Kautionsschutzbrief festzulegen.
- Schönheitsreparaturen: Kleine Reparaturen, die vom Mieter erledigt werden müssen - oder auch nicht.
Mietvertrag – Kündigung durch den Mieter
Ein unbefristeter Mietvertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vom Mieter gekündigt werden. Gründe müssen hierfür nicht angegeben werden. Wurde im Mietvertrag eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart, ist diese rechtmäßig, eine längere nicht. Der Mietvertrag muss schriftlich gekündigt werden (mündlich, per Email oder Fax ist nicht bindend).
Mietvertrag – Kündigung durch den Vermieter
Das geltende Mietrecht schützt in der Regel die Mieter vor ungerechtfertigten Kündigungen durch den Vermieter. Allerdings darf auch dieser innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist von seinem Recht Gebrauch machen und den bestehenden Mietvertrag kündigen. Die Fristen hängen von der Mietdauer ab und betragen:
• bei einer Mietdauer von bis zu fünf Jahren: drei Monate
• bei einer Mietdauer ab fünf Jahre: sechs Monate
• bei einer Mietdauer von mehr als acht Jahren: neun Monate
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