Schönheitsreparaturen bei Umzug

Ein Umzug offenbart häufig die erschreckendsten Dinge an Wände und Türen der Wohnung , die man im Begriff ist zu verlassen. Nun bleibt die Frage: wer ist verantwortlich für die sogenannten Schönheitsreparaturen? Ist der Mieter verplichtet, die gesamte Wohnung wieder zum Strahlen zu bringen? Oder hat der Vermieter im Hinblick auf Schönheitsreparaturen auch gewisse Pflichten? Erfahren Sie mehr in unserem Ratgeber.

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Schönheitsreparaturen: Was ist das?

Schönheitsreparaturen sind Reparaturen der Dinge in einer Mietwohnung, die durch den ordnungsgemäßen Gebrauch abgenutzt werden.

Keine Schönheitsreparaturen sind:

Schönheitsreparaturen im Mietvertrag

In den meisten Mietverträgen ist festgehalten, in wie weit der Mieter für Schönheitsreparaturen verantwortlich ist. Doch lassen Sie sich nicht übers Ohr hauen, denn viele Klauseln zum Thema Schönheitsreparaturen sind nicht rechtens. Zum Beispiel müssen Sie die Schönheitsreparaturen nicht durch einen Fachmann ausführen lassen. Starre Fristen oder Intervalle zur Durchführung von Schönheitsreparaturen ohne Not oder eine zwingende Endrenovierung sind auch unwirksame Klauseln.

Unterschiede bei Schönheitsreparaturen

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