Schönheitsreparaturen bei Umzug
Ein Umzug offenbart häufig die erschreckendsten Dinge an Wände und Türen der Wohnung , die man im Begriff ist zu verlassen. Nun bleibt die Frage: wer ist verantwortlich für die sogenannten Schönheitsreparaturen? Ist der Mieter verplichtet, die gesamte Wohnung wieder zum Strahlen zu bringen? Oder hat der Vermieter im Hinblick auf Schönheitsreparaturen auch gewisse Pflichten? Erfahren Sie mehr in unserem Ratgeber.
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Schönheitsreparaturen: Was ist das?
Schönheitsreparaturen sind Reparaturen der Dinge in einer Mietwohnung, die durch den ordnungsgemäßen Gebrauch abgenutzt werden.
- Tapezieren der Wände
- Streichen der Heizkörper, der Fußböden, der Innentüren
- sowie Fenster und Außentüren von innen
Keine Schönheitsreparaturen sind:
- Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden
- Streichen der Kellerräume
- Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten
Schönheitsreparaturen im Mietvertrag
In den meisten Mietverträgen ist festgehalten, in wie weit der Mieter für Schönheitsreparaturen verantwortlich ist. Doch lassen Sie sich nicht übers Ohr hauen, denn viele Klauseln zum Thema Schönheitsreparaturen sind nicht rechtens. Zum Beispiel müssen Sie die Schönheitsreparaturen nicht durch einen Fachmann ausführen lassen. Starre Fristen oder Intervalle zur Durchführung von Schönheitsreparaturen ohne Not oder eine zwingende Endrenovierung sind auch unwirksame Klauseln.
Unterschiede bei Schönheitsreparaturen
- Anfangsrenovierung: Diese muss ausdrücklich im Mietvertrag vermerkt sein. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen zu Beginn der Mietzeit keine Schönheitsreparaturen vorgenommen werden
- Laufende Renovierung: Während des Bewohnen der Wohnung müssen Schönheitsreparaturen vorgenommen werden, allerdings nur nach der tatsächlichen Abnutzung der Wohnung, nicht nach starren Fristen.
- Endrenovierung: Normalerweise reicht die laufende Renovierung aus, um eine vernünftige, sofortige Weitervermietung der Wohnung zu gewährleisten. Nur wenn die Abnutzung der Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses renovierungsbedürftig ist, darf der Vemieter verlangen, dass die Wohnung renociert werden muss.
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