Umzug - besteht Anspruch auf Urlaub?
Wer umzieht, hat genug um die Ohren, auch wenn nach Dienstschluss oder am Wochenende rangeklotzt wird. Da wäre es doch schön, wenn man sich einige Tage Urlaub nehmen könnte, um die Umzugsvorbereitungen in aller Ruhe anzugehen. Urlaub für den Umzug muss der Arbeitnehmer jedoch in den meisten Fällen nur auf freiwilliger Basis gewähren.
Tipp: Je mehr Arbeit Sie sich abnehmen lassen, desto weniger Urlaub benötigen Sie für den Umzug – informieren Sie sich also über die Serviceleistungen von Umzugsunternehmen und holen Sie online kostenlos Angebote von Umzugsunternehmen aus Ihrer Region ein.
Wie viele Urlaubstage stehen mir bei einem Umzug zu?
Vom Gesetz her haben Sie keinen Anspruch auf zusätzlichen Urlaub für den Umzug. Das Bundesurlaubsgesetz, welches Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern regelt, gewährt kein generelles Recht auf Sonderurlaub bei einem Wohnungswechsel. Doch schauen Sie genau hin: Möglicherweise legt der gültige Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder auch der Arbeitsvertrag einen Anspruch auf Urlaub für den Umzug fest. Und auch wenn keine explizite Regelung vorhanden ist, gewährt der Arbeitgeber für den Umzug in der Regel einen zusätzlichen Urlaubstag – bei sehr großer Entfernung zwischen altem und neuen Wohnort können es auch zwei Tage sein.
Allerdings: Oft orientieren sich Arbeitgeber am Grund für den Umzug. Die Urlaubstage werden meist nur dann gewährt, wenn der Urlaub einen "objektiven" Grund hat, er also aus Arbeitgebersicht objektiv notwendig ist - etwa die Verlegung des Arbeitsplatzes in eine Zweigstelle des Unternehmens.
Dies ist sogar gesetzlich geregelt (§ 16 BGB) - bei betriebsbedingtem Umzug steht dem Arbeitnehmer Sonderurlaub für den Umzug zu. Der Umzugsurlaub muss zwar beantragt werden, der Arbeitnehmer kann ihn jedoch nicht verweigern.
Anders sieht es aus, wenn der Grund des Wohnungswechsels nicht "objektiv" ist. Möchte der Arbeitnehmer z.B. mit seiner Freundin zusammenziehen, kann der Arbeitnehmer den Antrag auf zusätzlichen Urlaub für den Umzug ablehnen. Das gleiche gilt für den Fall, dass zum Zeitpunkt des Umzugs betriebliche Gründe die Anwesenheit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz verlangen und er unentbehrlich ist.
Für Angestellte im Öffentlichen Dienst ist der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) relevant, wenn es um die Urlaubsregelung geht. Dieser setzt bei Umzügen einen Tag bezahlten Sonderurlaub fest. Beamte stehen sogar zwei bis drei Tag zu, wenn sie ins Ausland umziehen oder im Inland in fünf Jahren mehrfach versetzt werden.
Gute Argumentation erhöht die Chancen auf Sonderurlaub für den Umzug
Auch wenn der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung keinen Sonderurlaub für Umzüge hergeben - fragen kostet nichts. Einige Tipps, die zum Erfolg beitragen könnten:
- Erkundigen Sie sich von vornherein nach zwei Urlaubstagen, das erhöht die Chance, wenigstens einen zusätzlichen Urlaubstag zu bekommen.
- Erwähnen Sie bei den Verhandlungen um Urlaub für den Umzug den erfolgreichen Abschluss eines wichtigen Projektes, lange Betriebszugehörigkeit oder Zuverlässigkeit – der zusätzliche Urlaubstag wäre quasi eine Belohnung.
- Argumentieren Sie, dass Sie entspannter und effektiver an die Arbeit herangehen werden, wenn mindestens ein freier Tag für den Umzug zur Verfügung steht und Sie sicher gehen können, auch wirklich alles zu schaffen.
Tipp für die Umzugsplanung: Unabhängig von zusätzlichem Urlaub für den Umzug sollten Sie Ihren Wohnungswechsel gut planen. Eine kostenlose Umzugshilfe ist der interaktive Umzugskalender, der Sie mit den wichtigsten Ratschlägen rund um das Thema Umzug versorgt und mit einer Checkliste die Planung immens erleichtert.
