Umzugskosten von der Steuer absetzen
Die Kosten eines Umzuges können einem schon schnell einmal über den Kopf wachsen. Das weiß auch der Staat und bietet daher die Möglichkeit Ihnen etwas Last von den Schultern zu nehmen. Hier finden Sie Tipps und Tricks rund um das Thema Kostenersparnis und Steuern beim Umzug.
Umzugskosten bei beruflichen Umzügen
Am allerbesten fahren Sie, wenn Sie nachweisen können, dass Sie aus beruflichen Gründen umziehen, hier lautet das Stichwort Werbekosten. Diese können Sie beispielsweise dann geltend machen, wenn sich durch den Umzug Ihr Arbeitsweg um mindestens eine Stunde verkürzt oder wenn der Ortswechsel vom Arbeitgeber bestimmt wurde, beispielsweise durch Bereitstellung einer Dienstwohnung oder ein Wechsel in eine andere Dienststelle oder Filiale.
Natürlich hilft der Staat hier nur dann, wenn der Arbeitgeber nicht bereits die vollen Umzugskosten trägt, sondern Sie den Umzug aus eigener Tasche bestreiten müssen.
Kosten durch ein Umzugsunternehmen
Aber auch der private Umzug kann sich unter Umständen in der nächsten Steuerrückzahlung positiv bemerkbar machen, nämlich beispielsweise dann, wenn Sie den gesamten Umzug von einem Umzugsunternehmen organisieren lassen. Bis zu 20% der Kosten werden auch dann vom Staat getragen.
Von Anfang an Kosten sparen: Angebote von Umzugsunternehmen vergleichen.
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen umziehen, weil die derzeitige Wohnung zum Beispiel nicht behindertengerecht eingerichtet ist, lohnt sich auch hier das Sammeln von Belegen, denn dies fällt unter die Rubrik "außergewöhnliche Belastungen".
Zu den erstattbaren Kosten zählen beispielsweise
- Anfallende Spesen für die Wohnungssuche, unabhängig davon, ob die Besichtigung tatsächlich zu einem Vertragsabschluss führt (Kilometerpauschale von 0,30€ pro Kilometer)
- Maklercourtagen, die eine übliche Höhe nicht überschreiten Behördliche Gebühren wie Umschreibung von PKW, Personalausweis oder Ummeldegebühren
- Renovierungsarbeiten, Installationsarbeiten, Reinigung von Teppichböden, Umschalten des Telefon- bzw Internetanschlusses
- Teilweise Erstattung der Anschaffungskosten für einen neuen Herd oder Heizofen
- Unter Umständen die Miete für die alte Wohnung bis zu sechs Monaten nach Auszug, falls diese längere Zeit leer stehen sollte
- Transport des gesamten Umzugsgutes inklusive Kosten für Speditionen, Umzugshelfer, deren Verpflegung, privat gemietete Umzugswagen sowie der komplett von einer Umzugsfirma organisierte Umzug kann geltend gemacht werden. In der Regel wird bis 4 € pro 5 cbm Transportvolumen erstattet
- alle weiteren umzugsbezogenen Kosten werden in einer Pauschale zusammengefasst, die von der Zahl der umziehenden Personen abhängt. Darunter kann z.B. auch Nachhilfeunterricht für Kinder am neuen Schulort fallen.
Für den Fall, dass Sie sich nicht ganz sicher sind, ob Sie im Einzelfall wirklich Anspruch auf Steuernachlass haben, heben Sie alle Einzelbelege für umzugsbedingte Kosten und Ausgaben auf und lassen Sie sich individuell beraten.
Wer nicht nur bei den Steuern, sondern schon direkt beim Umzug sparen möchte, findet auf der Seite Umzugskosten.net Ratgeber und Tipps zum günstigen Umzug.
