Umzugsunternehmen und Haftung

Der Umzug ist fast geschafft, die Profis vom Umzugsunternehmen haben all Ihre Kisten und Möbel ins neue Heim transportiert, nun geht es an's Auspacken und Einrichten. Als Sie die Kiste mit dem Geschirr öffnen, finden Sie einen Scherbenhaufen vor. Muss die Umzugsfirma den Schaden ersetzen?

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Wann haftet das Umzugsunternehmen?

Nach § 451e HGB gibt es eine Grundhaftung des Umzugsunternehmens in Höhe von 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut. In vielen Fällen ist dieser Betrag ausreichend, wenn der tatsächliche Wert Ihres Umzugsgutes aber diesen Betrag deutlich überschreitet, sollten Sie über eine zusätzliche Transportversicherung nachdenken, die von vielen Umzugsfirmen angeboten wird. Achten Sie dabei darauf, ob der Zeitwert oder der Wiederbeschaffungswert ersetzt wird.

Um einen Schadensersatz bei der Spedition einzufordern, müssen Sie Ihr Umzugsgut beim Ausladen direkt kontrollieren und offensichtliche Schäden direkt melden – das Gleiche gilt für Schäden im Treppenhaus, die beim Transport entstehen. Bei verdeckten Schäden haben Sie bis zu zehn Tage Zeit diesen bei dem Umzugsunternehmen zu melden.

Wann haften Umzugsunternehmen nicht?

Die professionellen Umzugshelfer können nur für Schäden an Möbeln und Kleinteilen in Kisten verantwortlich gemacht werden, die sie selbst transportiert, bzw. gepackt haben. Wenn Sie also einen Teil-Service-Umzug gebucht haben, bei dem Sie die Umzugskartons selbst gepackt haben und es geht etwas zu Bruch, übernimmt die Spedition keine Haftung. Das gleiche gilt, wenn Sie zum Beispiel beim Transport des Kühlschranks mit anpacken und entgegen der Warnungen der Umzugshelfer diesen in einen kleinen Fahrstuhl hieven – beschädigen Sie dabei Fahrstuhl oder Kühlschrank, müssen Sie die Reparaturkosten selbst tragen.

Haftungsausschlüsse der Unternehmen

Vor Vertragsunterzeichnung bei dem Umzugsunternehmen Ihrer Wahl, sollten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau durchlesen. Hier sichern sich die Speditionen meist noch weiter vor Haftungsansprüchen ab: zum Beispiel bei „unabwendbaren Ereignissen“. Zu diesen Ereignissen gehören Schäden durch Naturgewalten – über Stürme, Erdbeben oder Überschwemmungen haben die Profis selbstverständlich keine Macht – und Schäden durch Dritte, die nicht haftbar gemacht werden können (der Verursacher ist nicht versichert, Unfallflucht, usw.). Entsteht also beim Umzug ein Schaden, der auch bei der größten Sorgfalt des Spediteurs nicht zu vermeiden gewesen wäre, greift der Haftungsausschluss für unabwendbare Ereignisse.

Wichtig: Oft fallen auch Umzugsgüter, die besonders zerbrechlich oder empfindlich sind, unter diesen Haftungsausschluss.

Sonderfälle sind außerdem der Transport von Tieren, Wertsachen, Pflanzen und elektronische Geräte. Hier lohnt es sich oft, diese Dinge selbst zu transportieren. Ein weiterer Ratgeber gibt Tipps zum Umzug mit Pflanzen. Sollten Sie sich doch für einen Umzug mit privaten Umzugshelfern entscheiden, ist ein Ratgeber zum Thema  Umzugshelfer und Haftung lesenswert – für den Do-It-Yourself-Umzug können Sie ganz einfach im Internet einen Umzugswagen mieten.